ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Adresssuche
Selbstabholer
Fremddienstleister
Sollte Ihre Adresse nicht gefunden werden, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Worauf man sich verlassen kann und wo die Unterschiede liegen

Unterschiede - und Gemeinsamkeiten:

Die Tabelle zeigt die Unterschiede - in grundlegenden Punkten sind sich aber alle Bio-Anbauer einig: Der Einsatz von Synthetischen Düngemitteln und chemischen Pflanzenschutzmittel ist ebenso tabu wie jede Form von gentechnisch veränderten Pflanzen. Viele Übereinstimmungen gibt es auch bei der Tierhaltung, wie zum Beispiel Auslauf und artgerechte Fütterung gehören dazu. Der konsequente Verzicht auf Wachstumsförderer, vorsorgliche Antibiotikagabe zur Leistungsförderung oder die Fütterung von Tiermehl gehören dazu.

Wo gibt´s denn nun das meiste Bio ?

Wenn Sie auf Premiumqualität Wert legen, kaufen und essen Sie Produkte, die Schriftzüge und Logos von Bio-Anbauverbänden tragen, wie z.B.: Bioland, Demeter, Gäa, Naturland. 

Bio nach EU-Bio-Verordnung bieten Lebensmittel mit EU-Bio-Logo und Angabe der Öko-Kontrollstelle ( z.B. DE-ÖKO-001).

Nur Bio Anschein vermitteln Ausdrücke wie "kontrollierter Anbau" oder "kontrollierter Vertragsanbau", "integrierter Anbau" oder "kontrolliert-integrierter Anbau". Es handelt sich dabei aber keinesfalls um Bio-Produkte.

Merke: Nur der "ökologisch-biologische Landbau" ist gesetzlich geregelt. Dazu zählt auch die Umschreibung "aus kontrolliert biologischem Anbau"! Das neue EU-Bio-Logo mit der Codenummer einer Ökokontrollstelle und der Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Rohstoffe gibt Sicherheit.

Immer mehr Bio-Produkte sind gesetzlich geschützt, aber noch längst nicht alle

Die erfreuliche Nachricht ist, dass die EU-Öko-Verordnung mittlerweile nicht nur für Lebensmittel wie Obst und Gemüse, Honig, Kräuter und verarbeitete Lebensmittel wie z.B. Fleisch, Wurst und Milcherzeugnisse gilt, sondern dass auch seltenere Produkte wie Fische aus Aquakultur der Verordnung unterliegen.

Die EU-Öko-Verordnung wird auf immer mehr Produktgruppen erweitert.

Gesetzlich definiert ist nun auch die Heimtiernahrung. Der Begriff " bio" bleibt gesetzlich ungeschützt bei Textilien, Kosmetika, Arzneimitteln und Zusatzstoffen. Denn die EU-Bio-Verordnung steht nur für Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs für den menschlichen oder tierischen Verzehr. 

Warenkorb
Toggle cart
Kategorien